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Steuerliche Änderungen zum JahreswechselNr. 21 / 23.12.2008Zum Jahreswechsel 2008/2009 treten eine Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft, auf die der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) in Berlin aufmerksam macht: Abgeltungssteuer: 25 Prozent auf alles? Ausnahmen beachten!Ab dem 1. Januar 2009 ist es soweit: Auf die meisten Kapitalerträge fällt eine 25%ige Abgeltungsteuer an. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit diesem einheitlichen Satz an der Quelle besteuert. Das jeweilige Kreditinstitut behält also die Steuer zuzüglich 5,5 % Soli und ggf. 8 bzw. 9% Kirchensteuer ein und führt sie unmittelbar an das Finanzamt ab. Die Pflicht zur Erklärung der Kapitalerträge bei der Einkommensteuer auf der Anlage KAP entfällt, es gelten jedoch Ausnahmen: Grundsätzlich bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro / 1.602 Euro) steuerfrei. Werbungskosten werden nicht berücksichtigt. Fordern Sie grundsätzlich bei Ihrer Bank eine Erträgnisaufstellung und ggf. eine Jahressteuerbescheinigung an. Denn in vielen Fällen (z. B. bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen {Krankheitskosten, Zahnersatz, Hörgerät, Brille, Pflegeheim etc.}, Abzug von Spenden oder bei einem geringeren persönlichen Steuersatz als 25%) müssen die Kapitalerträge weiterhin angegeben werden. Beitragssätze in der Sozialversicherung 2009Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich in den alten Bundesländern auf 5.400 Euro monatlich (bisher: 5.300 Euro) und in den neuen Bundesländern auf 4.550 Euro (bisher 4.500 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 3.675 Euro (bisher: 3.600 Euro). Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bis zu einem Jahresentgelt von 48.600 Euro (4.050 Euro monatlich). Eine private Krankenversicherung kann seit 1.4.2007 erst abgeschlossen werden, wenn das Gehalt in drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze überschritten hat und auch im vierten Jahr voraussichtlich überschreitet. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt mit 19,9 % stabil, wird jedoch in der Arbeitslosenversicherung auf 2,8% (bisher: 3,3%) abgesenkt. Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt ab 1. Januar 2009 einheitlich für alle Krankenkassen 15,5% (14,6% + 0,9% Zusatzbeitrag, der wie bisher vom Mitglied allein zu übernehmen ist). In der Pflegeversicherung (1,95% + 0,25% {Zuschlag für Kinderlose} bleibt der Beitragssatz auf dem seit Juli 2008 geltenden Niveau. Haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerrechnungenAb dem 1. Januar 2009 können Handwerkerrechnungen und Dienstleistungen besser berücksichtigt werden. Der jährliche Höchstbetrag für den Abzug von Lohnkosten für Handwerker wird auf 20% von 6.000 Euro = 1.200 Euro verdoppelt (2008: 20% von höchstens 3.000 Euro = 600 Euro). Der Höchstbetrag für den Abzug von Dienstleistungen im Haushalt wird sogar auf 20% von 20.000 Euro = 4.000 Euro erhöht. Damit wirken sich Aufwendungen für Hauhaltshilfe, Fensterputzer oder Gärtner steuerlich deutlich besser als bisher aus. Höheres Kindergeld / höherer KinderfreibetragAb dem 1. Januar 2009 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 164 Euro (bisher: 154 Euro), für das dritte Kind erhalten Familien 170 Euro (bisher: 154 Euro). Ab dem vierten Kind steigt das Kindergeld auf 195 Euro. Die Kinderfreibeträge erhöhen sich auf 6.000 Euro (bisher: 5.808 Euro). Folgende Neuerungen treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft und können folglich schon in der aktuellen Einkommensteuererklärung 2008 berücksichtigt werden. Betriebliche Gesundheitsförderung: Neuer Freibetrag für Arbeitgeber-LeistungenRückwirkend zum 1. Januar 2008 (§ 52 Abs. 4c EStG-neu) wurde geregelt, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben (§ 3 Nr.4 EStG-neu), sofern diese zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt werden. Betreutes Wohnen in GastfamilieEbenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2008 werden Vergütungen, die die Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung des Betreuten erhält, steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 10 EStG-neu). Ehrenamts-FörderungDie Gewährung der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro (§ 3 Nr. 26 EStG) und der Ehrenamtspauschale von 500 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) gilt rückwirkend auch für alle begünstigte Tätigkeiten im EU-/EWR-Ausland. SchulgeldDer Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben ist rückwirkend für alle offenen Fälle auch für Kinder, die ausländische Privatschulen innerhalb der Europäischen Union einschließlich des EWR sowie Deutsche Schulen in Drittstaaten besuchen, möglich. Allerdings werden die absetzbaren Schulgelder ab 2008 auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Zuschuss zum SchulbedarfHartz-IV Empfänger erhalten künftig für jedes Schulkind zu Beginn des Schuljahres zusätzlich 100 Euro für Schulbedarf. Diese Förderung erhalten die Eltern für Kinder bis zum 10. Schuljahr. |
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