BALO Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Mitgliedschaft

Die steuerliche Beratung und Betreuung durch unsere örtlichen Beratungsstellen setzt entsprechend der gesetzlichen Regelung eine Mitgliedschaft in unserem Verein voraus.

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Rentner Mitglied in unserem Verein werden,  sind unsere sämtlichen Leistungen im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie bei Bedarf ganzjährig in Steuerfragen und das für die gesamte Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Diese ist selbstverständlich zum Ende jeden Jahres wieder kündbar.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf Grund der Bruttoeinkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres des Mitglieds zuzüglich eventueller Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) ermittelt.

Für Ehegatten wird - auch bei getrennter Veranlagung - kein gesonderter Mitgliedsbeitrag erhoben. Zur Ermittlung des Beitrages werden die Bruttoeinkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet.

Beitragsordnung ab 1.1.2010

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds aus sämtlichen Einkunftsarten einschließlich Kindergeld, Zulagen, steuerfreien Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne (z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) und dergleichen, im Falle der Zusammenveranlagung auch der des Ehegatten.

Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt:

Jahreseinnahmen [EUR] Jahresbeitrag [EUR]
von bis Netto 19% MWSt. zusammen
70.001 unbegrenzt 151,26 28,74 180,00
64.001 70.000 138,66 26,34 165,00
54.001 64.000 127,73 24,27 152,00
46.001 54.000 118,49 22,51 141,00
40.001 46.000 105,88 20,12 126,00
34.001 40.000 94,12 17,88 112,00
28.001 34.000 82,35 15,65 98,00
22.001 28.000 73,11 13,89 87,00
14.001 22.000 57,98 11,02 69,00
0 14.000 39,50 7,50 47,00

 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 12,52 zzgl. 19 % MWSt.(= EUR 2,38) zusammen EUR 14,00.

Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.

Die Änderung der Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 14.11.2008 beschlossen.

 

Wenn Sie diese Vorteile überzeugen und Sie gerne Mitglied in unserem Verein werden wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen.

In einem persönlichen Gespräch werden wir uns über Ihre individuelle  Situation informieren, um die für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung notwendigen Angaben zu erfahren und Ihre Steuerlast maximal zu senken.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die für eine Einkommensteuererklärung notwendigen Unterlagen Dies ist keine vollständige Aufzählung. Um zu klären, was sich in Ihrem Fall steuermindernd auswirken könnte, ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.

Zur Beratung mitzubringende Unterlagen

Belege sind so gut wie Bargeld

Hier die Übersicht, welche Belege Sie als Steuerzahler schon jetzt sammeln beziehungsweise notieren sollten:

  1. Ihre Lohnsteuerbescheinigung sowie die Ihres Ehegatten (auch bei Nichtbeschäftigung). Sie wird in der Regel erst nach Zahlung des Dezembergehaltes ausgehändigt.

  2. Steuerbescheid des Vorjahres, Mitteilung über neue Steuernummer.

  3. bei Familienstandsänderungen:

    1. Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
    2. Bei Trennung von Ehegatten genaues Trennungsdatum
    3. Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren wurde und Sie die Steuerkarte noch nicht haben ändern lassen
    4. Kinder, die nicht im Haushalt leben: eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das Kind gemeldet ist (insbesondere, wenn das Kind im Ausland lebt)
    5. Pflegekinder: Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt, sowie Nachweise über die Begründung des Pflegekindschaftsverhältnis
    6. Sterbeurkunden
  4. Kinder allgemein: Nachweise über ein etwaiges Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen, Nachweise über Haushaltszugehörigkeit, Kindergeldbescheid (Anerkennung, aber Verweigerung), Nachweise über eine auswärtige Unterbringung (z.B. Internat oder Wochenschule).

  5. Kinder über 18 Jahre in Ausbildung/Wehrdienst und Zivildienst: Nachweis über Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann (z.B. Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung), Bescheinigung des Arbeitsamtes, falls das Ausbildungsverhältnis wg. Arbeitslosigkeit unterbrochen wurde. Falls das Kind eigene Einkünfte haben sollte (z.B. Rente, Arbeitslohn, BaföG, Zinseinnahmen, Provisionseinnahmen) sind diese nachzuweisen.

    Kinder unter 14 Jahren: Nachweise über Kinderbetreuungskosten sowie deren bargeldlose Bezahlung (Kontoauszüge, Überweisungen).

  6. Belege über Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen:

    1. Zahlungsnachweise (an unterhaltsbedürftige Angehörige) insbesondere Personen im Ausland
    2. Nachweis über eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Personen (z.B. Renten-bescheid, Anpassungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers, Nachweis über bezogenes Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Bezug von Sozialhilfe oder dessen Ablehnung, Steuerbescheid des betreffenden Jahres)
    3. Wenn die unterstütze Person im Ausland lebt, eine Bescheinigung der dortigen Behörde über die Unterhaltsbedürftigkeit
    4. Zahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder
    5. Bescheinigung über Schulgeld an Ersatz- oder Privatschulen  (ohne Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung)
  7. Falls Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren:

    1. Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldbezug, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Elterngeld
    2. Sonstige Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde (Auslandsaufenthalt, Mutterschaft, Kur, unbezahlter Urlaub, Haft, pauschal versteuerter Arbeitslohn)
    3. Bei Arbeitslosigkeit: Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Überbrückungsgeld
    4. Rentenbescheide und Anpassungsmitteilungen
    5. Nachweise über Rückzahlungen der unter a) und c) genannten Leistungen
  8. Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über pauschal besteuerte Zuschüsse:

    1. Bei Benutzung des eigenen Pkw: genaue Entfernungskilometer festhalten
    2. Bei Benutzung eines Firmenfahrzeuges: mtl. Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  9. Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösungen und Zuschüsse für Familienheimfahrten in Fällen der doppelten Haushaltsführung bez. bei Reisekostenvergütungen (zeitliche Aufstellung der Baustellen mit Kilometerangaben und Übernachtungsbelege). Zusammenstellung der Baustellen mit Datum, Dauer, Entfernung und Belegen der Übernachtungen

  10. Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber:

    1. wenn Sie bei Einsatzwechseltätigkeit über 8/14/24 Stunden von der Wohnung abwesend waren
    2. wenn Sie im Rahmen einer Fahrtätigkeit über 8/14/24 Stunden von der Wohnung abwesend waren
    3. wenn Sie Dienstreisen durchgeführt haben
  11. Nachweise über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften usw.)

  12. Belege für Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur (wenn über € 110,--), Fort- und Weiterbildungskurse.

  13. Unfallkosten bei Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. auf Dienstreisen.

  14. Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer (Kostenaufstellung der gesamten Aufwendungen der Wohnung, Mietvertrag, Wohnungsskizze und Skizze des Arbeitszimmers).

  15. Policen oder Quittungen (Bankbelege) über alle Privatversicherungen (Krankenkasse, Sterbekasse, Unfall- und Lebensversicherung, Aussteuer-, private Haftpflicht- und Kfz.-Versicherung, Pflegeversicherung, Bescheinigungen über Altersvorsorgeverträge (Riester-Renten), auch Tierhaftpflicht, aber nicht: Hausrat und Rechtschutzversicherung). Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge in sogenannte Riester- oder Rürup- verträge.

    Nachweise über vermögenswirksame Leistungen (Sparvertrag-Nr., Bausparvertrag-Nr., Versicherungsschein-Nr. der Lebensversicherung, Vermögensbeteiligungen). Bescheinigungen des Anlageinstituts beifügen, Anlage VL des Anlageinstituts beifügen.

  16. Bei Unterhaltsleistungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist eine Einverständniserklärung auf dem amtlichen Vordruck (Anlage U) notwendig.

  17. Belege über Steuerberatungskosten (auch Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein, Entfernungskilometer festhalten), Steuerfachliteratur.

  18. Nachweise über Aufwendungen für die eigene Ausbildung und Aufwendungen für einen nicht ausgeübten Beruf (bei Fahrten: Kilometer festhalten).

  19. Spendenquittungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen.

  20. Belege über Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählergemeinschaften.

  21. Nachweise über Körperbehinderung, auch für Ehegatten und die Kinder , für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom Versorgungsamt oder Rentenbescheid der Berufsgenossenschaft).

    1. Nachweis über die Beschäftigung einer Hausgehilfin, Haushaltshilfe oder Hausangestellten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden
    2. Nachweis für die Pflege von ständig hilflosen Personen mit Nachweis der Hilflosigkeit oder deren Heimunterbringung
    3. Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen (Maler, Fensterputzer, Gärtner, Tapezierer) in Form von Rechnung und Überweisungsbeleg (wichtig: gesonderter Ausweis der Arbeitsstunden!).
  22. Krankheitskosten, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben (z.B. für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Hörgeräte, Arzneimittel, Krankenhauszuzahlungen, Praxisgebühren und dergleichen) einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Aufstellung der Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Institutionen mit Angabe der Entfernung bei Nutzung des eigenen Pkw.

  23. Scheidungskosten soweit sie gezahlt wurden.

  24. Beerdigungskosten, soweit sie den Nachlaß übersteigen
  25. Bei fremdvermieteten Immobilien:

    1. Kaufvertrag
    2. Mietvertrag
    3. Baurechnungen mit Baukostenaufstellung
    4. Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
    5. Grunderwerbsteuerbescheid(e)
    6. Darlehns-, Bausparkontoauszüge von Banken/Bausparkassen, Kreditverträge
    7. Sonstige Hauskosten (z.B. Inserate, Fahrtkosten)
    8. Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter
    9. Nachweise über Werbungskosten (Reparaturen, Schornsteinfeger, Grundsteuer, etc.)
  26. Rechnungen von Dienstleistungsagenturen für die Erledigung haushaltsnaher Tätigkeiten, von Fensterputz- und Reinigungsfirmen, von ambulanten Pflegediensten, von Hausmeisterfirmen, Gärtnereiunternehmen und von Handwerkerbetrieben über Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie die entsprechenden Überweisungsbelege (wichtig: gesonderter Ausweis der Arbeitsstunden!).
  27. Nachweis der Einnahmen aus Kapitalvermögen, gleich welcher Art, etwa Zinseinnahmen von Spar-/ Bausparguthaben, Erträgnisaufstellungen, Zins- und  Steuerbescheinigungen.

  28. Bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Wertpapieren): Belege über Anschaffungskosten, Veräußerungspreis, Anschaffungs- und Veräußerungsdatum

  29. Bei Rentenbezügen: Rentenbescheid bzw. Rentenbezugsmitteilung (bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Altersvorsorgeverträgen, Betriebsrenten) bzw. Verträge bei Lebensversicherungen, zusätzlich: Angabe des Beginns der Rente und der Rentenhöhe 2005

  30. Achtung: Die Abgabefrist für Antragsveranlagungen (früher Lohnsteuerjahresausgleich genannt) endet mit dem 31.12. des auf das zu veranlagende Jahr folgenden vierten Kalenderjahres ( z.B. für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 endet die Frist am 31.12.2013 mit einer Ausschlussfrist, d.h. danach abgegebene Steuererklärungen werden vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet ­ eine etwaige Erstattung ist definitiv verloren!!!)

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